Ruhestörung

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ralfschoeller
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Registriert: Di 6. Mai 2014, 09:47
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Ruhestörung

Beitrag von ralfschoeller »

Aus aktuellem Anlass möchte ich auf folgendes hinweisen:

Der Einsatz von Kärchergeräten oder ähnlich lärmverursachenden Geräten, Motoren warmlaufen lassen im Garagenhof (per se eine Ordnungswidrigkeit und eine unnötige Gesundheitsbelastung für direkte Anwohner) gehört nicht zu dem Lärm der grundsätzlich auszuhalten und akzeptieren ist. Es nützt auch nichts auf freundliche Hinweise aggressiv, beleidigend und persönlich verletzend zu reagieren. Das rechtfertigt weder die unnötige Lärmbelästigung noch führt es zu einer sinnvollen Problemlösung (aber durchaus zur Anzeige, denn es gibt persönliche Grenzen die es zu respektieren gilt!).

Zitat zur Rechtslage:
(alles nachzulesen unter:http://www.123recht.net/Laermbelaestigu ... 63902.html)

Lärm am Tage

Auch tagsüber gelten diese Grundsätze. Insoweit gilt auch dort die Pflicht zu ruhigem Verhalten. Anders hingegen als bei der Nachtzeit ist die Zumutbarkeitsgrenze am Tage deutlich erhöht, sodass nicht jede Lärmbeeinträchtigung auch gleich eine Lärmbelästigung ist. So hat das LG Osnabrück in MDR 85, 1029; entschieden, dass die Zumutbarkeitsgrenze werktags ab 18.30 Uhr und am Samstag ab 14.00 Uhr sowie Sonn- und Feiertages ganztägig überschritten ist. Der Bundesgerichtshof legt ab 20.00 Uhr ein erhöhtes Ruhebedürfnis fest und grundsätzlichen Schutz genießt die Ruhe ab 22.00 Uhr.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass man bis zu diesem Zeiten nach Belieben Lärm verursachen darf, sondern im Gegenteil heißt es weiter: „Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen (dies ist auch Lärm) vermieden werden, soweit es nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.“ (Auszug: Immissionsschutzgesetze der Länder)

Kein Recht auf Lärm

Dass vermeintliche Gewohnheitsrecht auf Lärm zwischen der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr, welches auch die Polizeibeamten verstärkt vermitteln, wenn diese zu Lärmstörungen gerufen werden, gibt es grundsätzlich nicht. Lärm ist grundsätzlich, soweit dieser unzumutbar ist und auch im Regelfall (s.o.) während dieser Tageszeit schlichtweg zu unterlassen. Nur im zumutbaren Einzelfall ist Lärm gestattet.

Zitat Ende

Ich bitte alle im Sinne des friedlichen Miteinanders diese Hinweise zu befolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Familie Schöller

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A.Schöller
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Registriert: Fr 9. Mai 2014, 15:58
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Re: Ruhestörung

Beitrag von A.Schöller »

Ich möchte noch kurz ergänzen, dass wir nur um die Einhaltung von Gesetzen BITTEN und das nicht um Punkt 20 Uhr sondern heute erst um 20.30 Uhr. Zudem haben wir ein Kind, dass im Halbschlaf von lauten Geräuschen hochschreckt und dann nur schwer wieder zum Schlafen zu bringen ist, was zur Folge hat, dass es am nächsten Tag unausgeschlafen ist. Das führt natürlich dazu, dass wir, mehr als die meisten anderen Bewohner, die von einer Ruhestörung vielleicht nicht so unmittelbar betroffen sind, auf die Einhaltung der Ruhezeit achten. Verspottungen und Beleidigungen, wie die Unterstellung, ich wisse nicht, was Arbeit ist, sind als Reaktion sind schlichtweg unangebracht ebenso wie die Aussage, andere müssten abwarten, bis man mit der lauten Tätigkeit fertig sei. So ist ein entspanntes Miteinander bestimmt nicht möglich...

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